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Fusion Markets/Regulierung

Regulierung

Unsere Dienstleistungen werden von konkreten Rechtsträgern erbracht. Eine Erlaubnis gilt für die zugelassene Gesellschaft und ihren Tätigkeitsumfang; sie erstreckt sich nicht automatisch auf alle Konten und Regionen einer Marke.

Gesellschaften und Aufsicht

Hier finden Sie Angaben zur Aufsicht über relevante Gesellschaften. Diese Übersicht beschreibt unterschiedliche Vertragsbeziehungen und verspricht keine Kontoeröffnung in jedem Wohnsitzland.

RechtsträgerAufsicht / ZuständigkeitErlaubnis / Referenz
Fusion Markets InternationalFSA · SeychellenSD096
Fusion Markets EU LtdCySEC · Zypern444/24

Ihr Vertragspartner

Die Vertragsunterlagen nennen Kontoführer, geltendes Recht und Kundenkategorie. Die Zulassung einer Konzerngesellschaft schützt nicht automatisch das Konto einer anderen Gesellschaft. Schutzregelungen für Privatkunden und professionelle Kunden können voneinander abweichen.

Umgang mit Kundengeldern

Aufbewahrung, Trennung und Abwicklung von Kundengeldern ergeben sich aus Vertrag und geltenden Vorschriften. Getrennte Gelder, Versicherung und Entschädigungssysteme sind verschiedene Regelungen. Sie erstatten nicht pauschal Handelsverluste.

Beschwerden und Ansprüche

Bewahren Sie bei Fragen zu Orders, Gebühren oder Zahlungen Transaktionsnummern und Korrespondenz auf. Nutzen Sie das Beschwerdeverfahren Ihres Kontos. Externe Schlichtung und Entschädigung hängen von Gesellschaft, Sachverhalt und Kundenstatus ab.

Vertragspartner und Erlaubnisumfang

Gleichen Sie den gesetzlichen Firmennamen, die Registrierungsnummer und die erlaubten Tätigkeiten ab. Gesellschaften derselben Marke sind rechtlich nicht automatisch gleichgestellt. Der Vertrag legt anwendbares Recht, Kundenkategorie und Beschwerdeverfahren fest. Eine deutschsprachige Website allein belegt keine Erlaubnis, Finanzdienstleistungen in Deutschland anzubieten.

Eine Beschwerde dokumentieren

Bei einer beanstandeten Ausführung helfen Ordernummer, Instrument, Volumen, Zeit und betroffene Kurse. Bei Zahlungen werden Transaktionsreferenz und Beleg benötigt. Wenden Sie sich zunächst mit einer nachvollziehbaren Darstellung an den Vertragspartner und bewahren Sie Antworten auf. Ob eine externe Schlichtung oder Entschädigung greift, hängt von Gesellschaft, Kundenstatus und Sachverhalt ab.